Mitgliedschaft

 

Hinweis vorab: wir haben uns entschlossen, uns bei unseren Treffen mit Vornamen und dem kameradschaftlichen "DU" anzusprechen, während Dienstlicher Veranstaltungen gilt selbstverständlich der militärische Sprachgebrauch

Aus der Geschäftsordnung § 3 + 4

Mitglieder der RAG können aktive und ehemalige Soldaten (Reservisten) der Teilstreitkraft Marine werden, die zugleich Mitglied im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. sind und durch ihren zuständigen Feldwebel für Reservisten auf Richtigkeit der Angaben in Personalerfassungsbogen überprüft wurden.
Der Jahresbeitrag im Reservistenverband beträgt derzeit 30,-€

Über Ausnahmen (Förderer / Ungediente / andere TSK) entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Mit dem Aufnahmeantrag akzeptiere ich diese Geschäftsordnung.

Jeder Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung der Geschäftsordnung. Die RAG-Umlage sowie sonst festgesetzte Beiträge sind vor der Aufnahme für ein Jahr im Voraus zu entrichten und nachzuweisen. Die Höhe der Umlage wird durch die Mitgliederversammlung bei der Gründung festgelegt.

Beschluss der Gründungsversammlung am 11.07.2015: Für Auslagen des Vorstandes und der RAG wird die Höhe der RAG-Umlage auf 30€/Jahr festgelegt
Dieser Betrag entsteht zusätzlich zum Jahresbeitrag des Reservistenverbandes

Über die Aufnahme berät der Vorstand nach Einreichen eines schriftlichen Aufnahmeantrags.

Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen durch den Vorstand abgelehnt werden. Der Vorstand entscheidet hierüber mit einfacher Mehrheit.
Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Kostenbeiträge erfolgt bei Austritt bzw. Ausschluss nicht