Mitgliedschaft
Mitglieder der RAG können aktive und ehemalige Soldaten (Reservisten) der
Teilstreitkraft Marine werden, die zugleich Mitglied im Verband der Reservisten
der Deutschen Bundeswehr e.V. sind und durch ihren zuständigen Feldwebel für
Reservisten auf Richtigkeit der Angaben in Personalerfassungsbogen überprüft
wurden.
Der Jahresbeitrag im Reservistenverband beträgt derzeit 30,-€
Über Ausnahmen (Förderer / Ungediente / andere TSK) entscheidet der Vorstand mit
einfacher Mehrheit.
Mit dem Aufnahmeantrag akzeptiere ich diese Geschäftsordnung.
Jeder Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung der Geschäftsordnung. Die
RAG-Umlage sowie sonst festgesetzte Beiträge sind vor der Aufnahme für ein Jahr
im Voraus zu entrichten und nachzuweisen. Die Höhe der Umlage wird durch die
Mitgliederversammlung bei der Gründung festgelegt.
Beschluss der Gründungsversammlung am 11.07.2015:
Für Auslagen des Vorstandes und der RAG wird die Höhe
der RAG-Umlage auf 30€/Jahr festgelegt
Dieser Betrag entsteht zusätzlich zum Jahresbeitrag des
Reservistenverbandes
Über die Aufnahme berät der Vorstand nach Einreichen eines schriftlichen Aufnahmeantrags.
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen durch den Vorstand abgelehnt werden.
Der Vorstand entscheidet hierüber mit einfacher Mehrheit.
Eine
Rückerstattung der bereits gezahlten Kostenbeiträge erfolgt bei Austritt bzw.
Ausschluss nicht